Deriv (V) Ltd: Zusatzbedingungen

Version:

R25|02

Zuletzt aktualisiert am:

June 27, 2024

Inhaltsverzeichnis

Dieses Dokument ist Teil der Vereinbarung zwischen Ihnen und Deriv und sollte zusammen mit unseren Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Kunden (den "Allgemeinen Bedingungen") gelesen werden. Alle definierten Begriffe, die in diesen zusätzlichen Bedingungen verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen in den allgemeinen Bedingungen gegeben wird.

1. Einführung

1.1. Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für alle Kunden, die ein Konto bei Deriv (V) Ltd. haben.

1.2. Sollten Unstimmigkeiten oder Abweichungen zwischen diesen Zusatzbedingungen und/oder anderen Dokumenten, die Teil der Vereinbarung sind, bestehen, haben diese Zusatzbedingungen in Bezug auf Ihr Konto bei Deriv (V) Ltd Vorrang.

1.3. Deriv (V) Ltd ist gemäß dem Financial Dealers Licensing Act lizenziert, um Geschäfte mit Wertpapieren wie Derivaten abzuwickeln, und ist von der Vanuatu Financial Services Commission („VFSC“) autorisiert und reguliert.

1.4. Wenn Sie mehr über die von uns angebotenen Produkte erfahren möchten, lesen Sie bitte den Verkaufsprospekt.

2. Beschwerden

2.1. Wenn Sie eine Beschwerde über unsere Dienstleistungen einreichen möchten, können Sie uns die Details zu Ihrer Beschwerde an [email protected] senden. Wir werden den Eingang Ihrer Beschwerde per E-Mail bestätigen, Ihre Beschwerde untersuchen und Ihnen innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen ab dem Datum, an dem die Beschwerde eingegangen ist, eine endgültige Antwort zukommen lassen. Für weitere Informationen lesen Sie bitte unsere Beschwerdepolitik Seite.

Finanzkommission

2.2. Wenn wir Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst haben, können Sie Ihre Beschwerde an die Finanzkommission weiterleiten. In diesem Fall wird Ihre Beschwerde das folgende Verfahren durchlaufen:

2.2.1. Anfängliche Phase

2.2.1.1. Sie können nur dann eine Beschwerde bei der Finanzkommission einreichen, wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder wenn die Entscheidung nicht innerhalb von 15 Geschäftstagen getroffen wurde.

2.2.1.2. Sie können bis zu 45 Tage nach dem Vorfall eine Beschwerde bei der Finanzkommission einreichen.

2.2.1.3. Die Finanzkommission hat 5 Tage Zeit, um den Eingang Ihrer Beschwerde zu bestätigen, und 14 Tage, um die Beschwerde im Rahmen des internen Streitbeilegungsverfahrens (IDR) zu beantworten.

2.2.2. Die Ermittlungsphase

2.2.2.1. Die Finanzkommission wird die Gültigkeit der Beschwerde innerhalb von 5 Werktagen prüfen.

2.2.2.2. Der Leiter des Streitbeilegungsausschusses („DRC“) wird innerhalb von 5 Werktagen sowohl Sie als auch uns kontaktieren, um alle erforderlichen Informationen einzuholen und zu prüfen, ob während der Untersuchungsphase eine Möglichkeit zur Beilegung der Beschwerde besteht.

2.2.3. Phase der Bestimmung

2.2.3.1. Die Demokratische Republik Kongo wird eine Entscheidung über die Beschwerde treffen (bitte beachten Sie, dass die Demokratische Republik Kongo keinen Zeitrahmen für die Bekanntgabe ihrer Entscheidung nennt).

2.2.3.2. Die Demokratische Republik Kongo kann zusätzliche Informationen von Ihnen oder uns anfordern, die dann die angeforderten Informationen innerhalb von 7 Tagen bereitstellen müssen.

2.2.4. Auszeichnungen und Orden

2.2.4.1. Die Entscheidungen der Demokratischen Republik Kongo sind für uns bindend. Entscheidungen der Demokratischen Republik Kongo sind für Sie nur verbindlich, wenn Sie sie akzeptieren.

2.2.4.2. Wenn Sie mit einer Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo einverstanden sind, müssen Sie sie innerhalb von 14 Tagen akzeptieren. Wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo antworten, gilt die Beschwerde als abgeschlossen.

2.2.4.3. Wir müssen die Abfindung innerhalb von 28 Tagen nach der Entscheidung gewähren.

2.2.4.4. Wenn die Entscheidung zu unseren Gunsten ausfällt, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen nach der Entscheidung eine Freigabe erteilen, und die Beschwerde wird als abgeschlossen betrachtet.

Vanuatu Financial Services Commission (VFSC)

2.3. Wenn wir Ihre Beschwerde nach 3 Versuchen nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst haben, können Sie Ihre Beschwerde an den VFSC weiterleiten. Einer solchen Beschwerde muss Folgendes beigefügt werden:

2.3.1. Vollständiger Name und Lichtbildausweis des Beschwerdeführers;

2.3.2. Bestätigung der Investition, wie z.B. der Erhalt einer Einzahlung von Geldern für die Investition;

2.3.3. Kopie des Verkaufsprospekts des angebotenen Produkts oder der Anlage;

2.3.4. Eine vollständige Beschwerdeerklärung, in der die Grundlage der Beschwerde dargelegt wird;

2.3.5. Bestätigung des Abhebungsantrags; und

2.3.6. Andere relevante Informationen oder Dokumente, wie E-Mails oder Chats zwischen uns und dem Beschwerdeführer.

2.4. Alle für VFSC relevanten Dokumente müssen bei Bedarf ins Englische übersetzt und mit einer Zertifizierung versehen werden, die eine korrekte Übersetzung der Dokumente bestätigt.